Lieferbedingungen
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
(2) Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Im anderen Falle wird diesem im Voraus für alle, anderen künftigen Geschäfte ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Angebote, Lieferfristen
(1) Angebote sind freibleibend; Zwischen- und Lagerverkauf bleiben vorbehalten.
(2) Verkaufspreise gelten als Festpreise. Wir liefern (Ersatz- und Gebrauchtteile und andere Produkte) gegen Vorkasse.
Palettenware wird nur nach Rechnungsstellung und Zahlungseingang (Vorkasse) geliefert.
(3) Wir sind bemüht, ab Auftragsbestätigung für Ersatz- und Gebrauchtteile und andere Produkte, innerhalb 8 Werktagen zu liefern. Kann die Lieferung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wird der Käufer hierüber informiert.
§ 3 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit
(1) Für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort; bei Anlieferung trägt der Käufer die Gefahr. Lieferung erfolgt an die befahrbare Stelle; bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Kosten. Bei Zufuhr werden Frachtkosten in Höhe des jeweils gültigen Satzes in Rechnung gestellt.
(2) Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Käufers die befahrene Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten und ein erschwertes Abladen durch uns werden dem Käufer berechnet.
(3) Ersatz- und Gebrauchtteile und andere Produkte werden über DHL o.ä. per Nachnahme versandt. Warenrückgaben sind nur nach vorheriger Vereinbarung in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung zulässig. Sie werden unter Abzug eines Kostenanteils von 25% gutgeschrieben.
(4) Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
(5) Im Falle des Leitungsverzugs des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
§ 4 Zahlung
(1) Bei Barkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar.
(2) Zielverkauf bedarf der Vereinbarung (Kautionshinterlegung/Sicherheitsleistung). Rechnungen sind grundsätzlich 8 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig. § 454 BGB findet keine Anwendung.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstage an und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 7% über dem Basiszinssatz gem. § 1 Diskont-Überleitungs-Gesetz, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei einmaligem Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, künftige Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, auch wenn alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge beglichen sind.
(5) Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
(6) Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus führenden oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(7) Für Ware, die per Nachnahme bestellt wird gilt, dass die Zahlung in bar direkt an das jeweils beauftragte Paketauslieferungsunternehmen (z.B. DHL) erfolgt. Rechnungen sind den Paketen beigefügt.
§ 5 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
(1) Die Obliegenheit der §§ 377 und 378 des Handelsgesetzbuches gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, alle erkennbaren und der Käufer, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen hat. Transportschäden sind der Spedition und dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger har der Käufer die Erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.
(2) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von §459 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Käufer unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und gegründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
§ 6 Eigentumsvorbehalte
(1) Wir behalten uns das Eigentum der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (Kaufpreis, Transportvergütung, Verzugszinsen, sonstiger Verzugsschaden, etc.) aus der bestehenden Verkaufsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Dies stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwendung befugt, den Verwendungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Wir sind berechtigt, uns selbst in den Besitz der Kaufsache zu setzen, dem stimmt der Besteller ausdrücklich zu, so dass dies keine verbotene Eigenmacht darstellt.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufssache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.
(4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verwerten; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura – Endbetrages (einschließlich Ust) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verwendet worden ist. Der Veräußerer nimmt die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnisse, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit dem Gläubiger über die Schuldenbereinigung (§305 I Nr. 1 InsO) gestellt ist, kein Scheck- oder Wechselprotest oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritter) die Abtretung mitteilt. Die Einziehungsberechtigung bezieht sich auf die gesamte Saldoforderung.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit andern, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns.
(7) Mit Wegfall der Einbeziehungsbefugnis gemäß Absatz (4) ist der Besteller auch nicht mehr befugt, die Vorbehaltsware einzubauen, untrennbar zu vermischen oder zu verarbeiten.
(8) Der Käufer tritt uns auch die Forderungen gegen Dritte ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Dies umfasst auch das Recht auf Einräumung einer Sicherheitshypothek mit Rang vor dem Rest. Wir nehmen die Abtretung an.
(9) Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(10) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers und Beendigung der Zusammenarbeit insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 45 % (20% Wertabschlag, 4 % § 171 I InsO, 5 % § 171 II InsO und Umsatzsteuer (augenblicklich 19%) in jeweils gesetzlicher Höhe) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 7 Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Rudolf Löw
Aurachstraße 26
D-83727 Schliersee
Fax: +49 (0)8026 97982
Email: info@classic-mot.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht
1. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
3. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass Sie Ihre Vertragserklärung telefonisch abgegeben haben.
Allgemeine Hinweise
1. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.
2. Senden Sie die Ware bitte möglichst nicht unfrei an uns zurück. Wir erstatten Ihnen auch gerne auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen selbst zu tragen sind.
3. Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.
§ 8 Bundesdatenschutzgesetz
Wir speichern Kundendaten gemäß § 23 Bundesdatenschutzgesetz.
§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Recht
(1) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.